Notbetreuung Jg. 5 + 6 (Stand 23.3.)

Liebe Eltern,

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag erweitert worden. Ab sofort können weitere Berufsgruppen  (s.u.) die Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann die Notbetreuung nun auch in Anspruch genommen werden, wenn nur ein Elternteil in einem dieser Berufe tätig ist. Bitte nutzen Sie das Formular und melden Sie sich in der Schule, falls Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung brauchen.

Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:

1. Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber.

Einen entsprechenden Vordruck für die Notbetreuung Ihres Kindes finden Sie hier.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft und gute Nerven in dieser, für uns alle, schwierigen Zeit. Bleiben Sie und Ihre Familie gesund.

Mit herzlichen Grüßen
E. van Haasteren
Schulleiterin